Neubewertung der Potenziale der Wasserkraft
Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V. hat die im Bereich der Erneuerbaren Energien renommierte PROMETHEUS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Leipzig beauftragt, die rechtlichen Auswirkungen des „überragenden öffentlichen Interesses“ in Bezug die Belange der Wasserkraft in einem Gutachten herauszuarbeiten.
Die neue Gewichtungsvorgabe des § 2 EEG muss in allen Ermessens- und Abwägungsentscheidungen behördlicherseits miteinbezogen und geachtet werden, was zu einem erheblichen Anschub in den Vorhaben rund um die Erneuerbaren führen muss.
Die Ergebnisse des Gutachtens und die sich ergebenden Forderungen an Politik und Verwaltungshandel werden in einer Onlinepressekonferenz vorgestellt. Vorgestellt wird das Ergebnis der Studie von Rechtsanwalt Christian Falke, Mitautor. Ebenfalls anwesend der EEG-Mitschöpfer Hans-Josef Fell und der Präsident des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland e.V. Martin Richter.
Ein Jahr Ukrainekrieg und damit verbunden Fragen der Versorgungssicherheit und Preisstabilität bewegen Bevölkerung, Wirtschaft, Politik und nicht zuletzt die Energiebranche. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2023 setzt als Folge dessen und im Kampf gegen den Klimawandel ein deutliches Zeichen: alle Technologien der regenerativen Energiegewinnung stehen seit vergangenem Sommer im „überragenden öffentlichen Interesse“ und dienen der öffentlichen Sicherheit.
Welche Auswirkungen dies konkret auf die Belange der Wasserkraft hat und welche Forderungen wir hieraus ableiten, werden wir in der Pressekonferenz vorstellen.